Petition

Naturschutzgebiet Wieragrund schützen, Igelsheide erhalten, Lebensqualität bewahren – Windkraft mit Augenmaß!

Einführung / Hintergrund zur Petition

Erneuerbare Energien stabilisieren das Klima und ermöglichen die Energiewende, der wir grundsätzlich positiv gegenüberstehen.

Am 3. April 2025 hat die Gemeindevertretung Willingshausen einstimmig beschlossen, in der Gemarkung Wasenberg eine Sonderbaufläche für Windkraftanlagen auszuweisen.1 Der Beschluss zur 32. Änderung des Flächennutzungsplans wurde auf Grundlage eines Antrages der Energiegenossenschaft Schwalm-Knüll eG gefasst.1 Diese plant die Errichtung von insgesamt sechs Windrädern – zwei am Wald und vier im Offenland.1

Das geplante Gebiet liegt südöstlich von Treysa in unmittelbarer Nähe der Wohngebiete „Lehmenkaute“ und „Auf der Metze“1. Die geplanten Anlagen sind mit bis zu 320 Metern Höhe extrem dominant.1 Es grenzt direkt an das Naturschutzgebiet „Wieragrund von Schwalmstadt“, das auch als FFH-Gebiet ausgewiesen ist.2 Zudem liegt es oberhalb des Tiefbrunnens Igelsheide, der rund ein Drittel der Trinkwasserversorgung Schwalmstadts und rund die Hälfte des Stadtteils Treysa abdeckt.

Ortsvergleich

Die geplanten Anlagen werden eine Nabenhöhe von ca. 260 Metern mit Flügel von ca. 70 Metern Länge haben. Sie erreichen also eine Höhe von mehr als 320 Metern. Der Funkturm Igelsheide hat eine Höhe von 42 Metern. Die Überland-Strommasten sind ca. 75 Meter hoch und weithin sichtbar. Windenergieanlagen in dieser Höhe sind mit dem Landschaftsbild unvereinbar.

Politik / Transparenz / Kalkül

Trotz der weitreichenden Auswirkungen und der engen Nachbarschaft wurden die Bürger weder von der örtlichen Politik noch von dem Vorhabenträger aktiv in die Planung einbezogen.1 Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erfuhren erst durch Zufall oder private Nachforschungen von der drohenden Entwicklung.1 Die Gemeinde Willingshausen nutzt das neue Wind-an-Land-Gesetz, um im beschleunigten Verfahren Bauleitplanung für Windkraftanlagen zu betreiben.1 Derzeit liegt ein Aufstellungsbeschluss vor; die entscheidenden Phasen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der öffentlichen Auslegung des konkreten Bebauungsplans stehen noch aus.4

Ziel der Petition

Ziel dieser Petition ist nicht die grundsätzliche Verhinderung von Windkraft, sondern die Verlegung der geplanten Anlagen in einen weniger konfliktträchtigen Bereich weiter südwestlich in der Gemarkung Wasenberg, beispielsweise in Richtung der Stadtgrenze Neustadt.1 Dort existieren geeignete Freiflächen im Waldgebiet, die größere Abstände zur Wohnbebauung bieten und die Interessen von Mensch, Natur und Wasserschutz besser wahren.1

Adressaten

  • Gemeindevorstand der Gemeinde Willingshausen und Bürgermeister Luca Fritsch
  • Energiegenossenschaft Schwalm-Knüll eG
  • Magistrat der Stadt Schwalmstadt und Bürgermeister Tobias Kreuter

Forderung

Wir fordern die Energiegenossenschaft Schwalm-Knüll gemeinsam mit der Gemeinde Willingshausen auf, die aktuelle Planung zur Errichtung eines Windparks in der Gemarkung Wasenberg zu überarbeiten und die geplanten Standorte weiter südwestlich zu verlegen, um:

  • Das Naturschutzgebiet „Wieragrund von Schwalmstadt“ zu schützen 2,
  • Das Trinkwasserreservoir für Schwalmstadt-Treysa zu schützen und die Unvereinbarkeit von Windenergieanlagen mit Wasserschutzzone II zu beachten 6,
  • Die Lebens- und Wohnqualität der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner in Treysa und Wiera zu sichern 1,
  • Sowie den einzigen Naherholungsraum der Kernstadt Treysa, die Igelsheide, zu bewahren.7

Begründung

Wir begrüßen die Energiewende und unterstützen den Ausbau erneuerbarer Energien – aber nicht um jeden Preis und nicht ohne Rücksicht auf Mensch, Natur und Trinkwasser.1 Obwohl das Wind-an-Land-Gesetz und das EEG den Ausbau erneuerbarer Energien als „überragendes öffentliches Interesse“ definieren, bleibt die rechtliche Pflicht zur umfassenden „Abwägung“ aller Belange explizit bestehen.8 Zudem hat Hessen sein Windenergie-Flächenziel für 2027 bereits erreicht 9, was den Druck zur Ausweisung dieses spezifischen, hochkonfliktären Standorts mindert.

Der aktuell geplante Windpark „Wasenberg“ soll in unmittelbarer Nähe zu den Wohngebieten südlich der Igelsheide in Treysa entstehen – einem Gebiet mit mehreren hundert Haushalten.1 Die geplanten Anlagen werdenmit ca. 320 Metern Höhe extrem dominant 1 und befinden sich in einem sensiblen Bereich:

  • Direkt angrenzend an das Naturschutzgebiet „Wieragrund von Schwalmstadt“, das auch als FFH-Gebiet ausgewiesen ist.2 Dieses Gebiet ist zudem eine bedeutende Zugroute für Kraniche und Lebensraum des Rotmilans.1

Der Betrieb von Windkraftanlagen stellt nachweislich eine erhebliche Gefährdung für diese Arten dar.1 Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sieht umfassende artenschutzrechtliche Prüfungen vor, und die Verlegung von Anlagen ist explizit als Maßnahme zur Verringerung der Konfliktintensität anerkannt.10 Naturschutzgebiete sind im Regionalplan Nordosthessen als „harte Ausschlusskriterien“ für Windenergiegebiete definiert.11

  • Oberhalb des Tiefbrunnens Igelsheide, der 1/3 des Trinkwasserbedarfs von Schwalmstadt abdeckt. Der DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) stellt klar fest, dass Windenergieanlagen grundsätzlich nicht mit dem vorsorgenden Trinkwasserschutz in der Schutzzone II vereinbar sind.6 Darüber hinaus listet der Regionalplan Nordosthessen „Schutzzone I und II von Wasserschutzgebieten“ als „harte Ausschlusskriterien“ für Windenergiegebiete auf.11 Die genaue Wasserschutzzonierung der geplanten WEA-Standorte muss ermittelt werden, da dies einen direkten und potenziell unüberwindbaren Rechtskonflikt darstellt.6
  • In Sicht- und Hörweite des einzigen Naherholungsgebiets der Kernstadt Treysas, der Igelsheide, die auch als Wirtschaftsweg und Radwegeverbindung intensiv genutzt wird.7.

Unvereinbarkeit und Auswirkungen

  • Schutzgut Mensch. Die Menschen in den südlichen Stadtquartieren von Treysa werden in ihrer Lebensqualität deutlich eingeschränkt. Die Windenergieanlagen sollen in südwestlicher Richtung in weniger als 1.600 Meter der Bebauungen errichtet werden.
  • Entwertung der Immobilien. Durch den Windpark werden die Immobilienpreise signifikant leiden.
  • Verhältnismäßigkeit. Es ist unverhältnismäßig, in dieser guten Wohnlage und in einem Naturschutzgebiet derartige Anlagen zu planen bzw. umsetzen zu wollen.
  • Politik. Sensibilisierung der Kommunalpolitiker unserer Stadt Schwalmstadt.

Die Belastungen durch Lärm, Infraschall, Schattenwurf und Landschaftsbild wären für die Bewohnerinnen und Bewohner massiv.1 Der temporäre § 31k BImSchG, der bestimmte Abweichungen (z. B. erhöhte Nachtgeräuschwerte, Verzicht auf Schattenabschaltungen) ermöglichte, ist am 15. April 2023 ausgelaufen.13 Folglich muss das Projekt die strengeren, standardmäßigen BImSchG-Grenzwerte einhalten.13 Anwohner in Wiera sind bereits erheblichen Lärmbelastungen durch die Nähe zur Bahnstrecke und die Autobahn 49 ausgesetzt, was die zusätzliche Lärmbelastung durch Windkraftanlagen unzumutbar macht.1

Wir fordern daher:

  • Die Verlegung der geplanten Anlagen weiter südwestlich in weniger konfliktbelastete Bereiche der Gemarkung Wasenberg (z. B. Richtung Neustadt), da geeignete Alternativflächen mit größerer Entfernung zur Wohnbebauung vorhanden wären.1 Eine fundierte und transparente Analyse alternativer, weniger konfliktträchtiger Standorte ist zu verlangen.10
  • Einen transparenten Dialog mit der Bürgerschaft – auch über Gemeindegrenzen hinweg – und die aktive Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die bevorstehenden formellen Beteiligungsphasen der „frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ und der „öffentlichen Auslegung“ gemäß BauGB.4
  • Eine Windkraftplanung, die Rücksicht auf Lebensqualität, Erholung, Natur und Wasser nimmt.1

Wer wir sind

Wir sind Bürgerinnen und Bürger aus Schwalmstadt – unterstützt von Anwohnergemeinschaften, Bürgerinitiativen, Ärztinnen und Ärzten, Unternehmerinnen und Unternehmern sowie vielen engagierten Menschen, die sich nicht grundsätzlich gegen Windkraft, aber für einen besseren Standort einsetzen.1


Jetzt unterzeichnen – für ein lebenswertes Schwalmstadt!


Referenzen

  1. 32 Änderung des Flächennutzungsplanes Windenergie – Vorhabenbe.PDF
  2. Stadt Schwalmstadt, Zugriff am Juni 8, 2025, https://schwalmstadt.de/images/PDFS/SO_PV_WieragrundVE2020-06-22.pdf
  3. Liste der Naturschutzgebiete im Schwalm-Eder-Kreis – Wikipedia, Zugriff am Juni 8, 2025, https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Naturschutzgebiete_im_Schwalm-Eder-Kreis
  4. Verfahrensablauf und Beteiligungsmöglichkeiten – Landesbüro der Naturschutzverbände NRW, Zugriff am Juni 8, 2025, https://www.lb-naturschutz-nrw.de/fachthemen/bauleitplanung/was-ist-die-bauleitplanung/verfahrensablauf-und-beteiligungsmoeglichkeiten.html
  5. Schematischer Ablauf zum Bauleitplanverfahren, Zugriff am Juni 8, 2025, https://www.rinteln.de/assets/Wirtschaft-und-Wohnen/Bauleitplanung/02Verfahrensschema.pdf
  6. Aktuelles aus dem DVGW-Regelwerk & Update Risikomanagement nach EU- Trinkwasserrichtlinie, Zugriff am Juni 8, 2025, https://www.dvgw.de/medien/dvgw/regional/hessen/pdf/Veranstaltungen/Infotag_Wasser/2022/7_Frenz.pdf
  7. Weg durch die Igelsheide zwischen Treysa und Wasenberg wird asphaltiert – nh24.de, Zugriff am Juni 8, 2025, https://nh24.de/2021/10/15/weg-durch-die-igelsheide-zwischen-treysa-und-wasenberg-wird-asphaltiert/
  8. Neuregelungen zur Beschleunigung des Windenergieausbaus – landwirtschaft.hessen.de, Zugriff am Juni 8, 2025, https://landwirtschaft.hessen.de/sites/landwirtschaft.hessen.de/files/2023-05/gemeinsamer_erlass_hmuklv-hmwevw_neuregelungen_zur_beschleunigung_wea_ausbau_aktualisiert_0.pdf
  9. Ländervollzugsempfehlungen zum novellierten Naturschutzrecht: Bundesnaturschutzgesetz und § 6 Windflächenbedarfsgesetz – Bundesverband WindEnergie e.V., Zugriff am Juni 8, 2025, https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/01-mensch-und-umwelt/03-naturschutz/20230811_Laendervollzugsempfehlungen_BNatSchG-WinBG.pdf
  10. Kapitel 11 BNatSchG Übergangs- und Überleitungsvorschrift Bundesnaturschutzgesetz, Zugriff am Juni 8, 2025, https://www.buzer.de/gesetz/8972/b26474.htm
  11. Geändertes Kapitel 2.2, Windenergienutzung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen (TRPEM) – Regierungspräsidium Gießen, Zugriff am Juni 8, 2025, https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/2022-06/dokument_2_geaendertes_kapitel_2.2_.pdf
  12. Wasserschutz- gebiete – Regierungspräsidium Gießen – hessen.de, Zugriff am Juni 8, 2025, https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/2022-01/flyer_wasserschutzgebiet_bf.pdf
  13. Absenkung von Wind- und Schattenabschaltung als Sofortmaßnahme durch den neuen § 31k BImSchG, Zugriff am Juni 8, 2025, https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/04-politische-arbeit/01-gesetzgebung/20221021_BWE_Kurzinformationspapier___31k_BImSchG_Schall-_und_Schattenabschaltungen.pdf